SFDR - TechVision Fonds

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Richtlinie (EU) 2019/2088 (“SFDR”)

Datum der Veröffentlichung: 22. Februar 2022

Datum der Aktualisierung: 29. Juni, 2023 (Ergänzung der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen für die TechVision Fonds II GmbH & Co. KG)

I.     Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3)

Die TVF Management GmbH („TVFM“, LEI: 391200AWOTUVN8I9HB24) berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihres Investitionsentscheidungsprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Vor jeder Investition führt die TVFMeine Due Diligence durch. Teil dieser Due Diligence ist auch die Prüfung, ob Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen. Diese Prüfung erfolgt anhand eines Fragebogens. Ihre Ergebnisse werden bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt. Die TVFM ist jedoch frei in der Entscheidung, eine Investition wegen gewisser Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu tätigen oder sie dennoch zu tätigen, wobei die TVFM auch risikomindernde Maßnahmen vorsehen kann. Die TVFM handelt stets nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und berücksichtigt insbesondere die strategische Bedeutung des Investments sowie seinen transaktionalen Kontext.

II.   Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4)

Die TVFM berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und wendet daher auch nicht die in Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, (in ihrer jeweils gültigen Fassung „RTS“) aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren an, um potenzielle nachteilige Auswirkungen festzustellen und zu gewichten. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Da es sich bei den SFDR, der Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie”) sowie den konkretisierenden RTS um relativ neue Rechtsakte handelt, gibt es nur wenig bis keine praktische Erfahrung oder Praxis im Umgang mit ihren jeweiligen Vorschriften. Deshalb würden erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung dieser Vorschriften auf die von der TVFM verfolgten Investitionsstrategien bestehen. Zudem ist der Aufwand, der mit der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Verwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren verbunden ist, in keinem angemessenen Umfang zu der sehr geringen Bedeutung, die solche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Investitionsstrategie von der TVFM erlangen könnten: Die TVFM verfolgt eine aktive Venture Capital Strategie und investiert in junge Startups  hauptsächlich in Deutschland. Folglich werden Investitionsentscheidungen der TVFM kaum Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Außerdem halten die von der TVFM verwalteten Fonds nur Minderheitsbeteiligungen an ihren Portfoliounternehmen. Solche Minderheitsbeteiligungen reichen jedoch in der Regel nicht aus, um die Portfoliounternehmen zu veranlassen, die entsprechenden Daten zu erheben und an die TVFM zu übermitteln. Es ist daher für die TVFM derzeit nicht absehbar, ob die Informationen zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen regelmäßig und vollständig von allen Portfoliounternehmen eingeholt werden können. Sofern und soweit sich die Rechtsunsicherheiten aufklären und sich hierzu eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis etabliert, wird die TVFM zu gegebener Zeit die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren überdenken. Bis dahin bleibt es der TVFM jedoch freigestellt, einzelne der in Anhang I der RTS aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und/oder eigene Indikatoren anzuwenden.

III.     Vergütungspolitik (Art. 5)

Als lediglich registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds gemäß § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“), hat die TVFM keine Vergütungsrichtlinie oder -politik nach den Voraussetzungen des KAGB und muss diese auch nicht haben.

IV.       Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für die TechVision Fonds II GmbH & Co. KG (Art. 10, 8)

Finanzprodukt: TechVision Fonds II GmbH & Co. KG (der “Fonds”)

LEI:  391200X250VXV8HQGB11

Zusammenfassung

Der Fonds berücksichtigt bestimmte ökologische und/oder soziale Merkmale im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen und Monitoring-Prozesse, strebt aber keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der SFDR an. Die Berücksichtigung von Umwelt- und/oder Sozialmerkmalen erfolgt sowohl vor als auch nach einer Investition. Zu diesem Zweck werden zunächst und regelmäßig Informationen von den Portfoliounternehmen durch qualitative Abfragen eingeholt. Der Fonds bezieht sowohl Inklusions- (positives Screening) als auch Exklusionsaspekte (negatives Screening) in seinen Entscheidungsprozess ein. Dabei betrachtet der Fonds mehrere ESG-Themen als Schlüssel für verantwortungsvolles Investieren. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Handlungen und Entscheidungen erfolgen jeweils durch die TVFM für den Fonds.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit dem Fonds werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale durch die Berücksichtigung bestimmter Investitionsausschlüsse (siehe Abschnitt „Anlagestrategie“) sowie bestimmter ESG-Kriterien im Rahmen des Entscheidungsprozesses.

Bei der Identifizierung geeigneter Investitionsmöglichkeiten berücksichtigt der Fonds die folgenden ESG-Kriterien:

  • Environment: Frischwasserverbrauch; Abwasserverschmutzung; Rohstoffeinsatz; Emissionen und Toxine; Carbon Footprint; Müllerzeugung;
  • Social: Gleichbehandlung; Chancengleichheit; Menschenrechte; Kinderarbeit; Modern Slavery; Fairer Umgang mit Mitarbeitern;
  • Governance: Managementvergütung; Steuertransparenz; Gesellschafterstruktur; Risiko- und Incident-Management; Aufsichtsstruktur.

Anlagestrategie

Der Zweck des Fonds besteht im Aufbau, dem Halten und Verwalten eines Portfolios von Kapitalanlagen an innovativen, wachstumsstarken und technologieorientierten Unternehmen. Bei den Portfoliounternehmen kann es sich beispielsweise um direkte oder indirekte Ausgründungen aus einer Forschungs- bzw. Hochschuleinrichtung oder um bereits bestehende Unternehmen handeln, die eine Technologie oder technologiebasierte Dienstleistung selbst entwickelt haben, diese maßgeblich nutzen, kommerzialisieren oder vermarkten. Dabei geht der Fonds vornehmlich Beteiligungen in frühen Phasen eines Portfoliounternehmens ein (sog. Pre-Seed-, Seed- oder Series A-Beteiligungen sowie Teilnahmen an etwaigen Nachfolgefinanzierungsrunden). Geographisch investiert der Fonds ausschließlich in Portfoliounternehmen, die ihren Sitz in Deutschland, insbesondere in den Satzungsbezirken der am Fonds beteiligten Sparkassen sowie der „Euregio Maas-Rhein“, haben.

Der Fonds tätigt keine Investitionen in Portfoliounternehmen:

a)     die Waffen herstellen oder handeln oder Systeme, Komponenten oder Software herstellen oder handeln, die primär in Waffen zum Einsatz kommen oder primär den Zweck verfolgen, Menschen zu schaden oder in ihrer Freiheit zu beschränken;

b)     deren geschäftlicher Erfolg in relevanter Weise darauf beruht, Nutzer im Sinne einer Krankheit von ihrem Produkt abhängig zu machen oder eine krankhafte Sucht bei ihren Kunden zu erzeugen;

c)     die an Korruption und/oder Bestechung beteiligt sind, diese fördern oder im Unternehmen selbst korrupte Strukturen unterhalten;

d)     deren primärer Geschäftszweck in der Ausbeutung natürlicher Ressourcen, der Zerstörung von Umwelt oder Ökosystemen oder massiven nachteiligen Emissionen besteht;

e)     deren geschäftlicher Erfolg in relevanter Weise von der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft, der Ungleichbehandlung von Menschen oder sonstiger Missachtung von Menschenrechten abhängt.

Darüber hinaus investiert der Fonds nur in Portfoliounternehmen, die die vom Fonds festgelegten Mindestanforderungen in Bezug auf seine ESG-Kriterien erfüllen (siehe Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“)

Die Anlagestrategie des Fonds wird im Rahmen des Investitionsprozesses kontinuierlich umgesetzt: Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen der Due Diligence mit Blick auf die Anlagestrategie des Fonds, insbesondere mit Blick auf die Investitionsausschlüsse sowie die ESG-Kriterien, überprüft. Nach dem Tätigen eines Investments, d. h. während der Haltedauer, wird der Fonds seine Portfoliounternehmen regelmäßig überwachen und sie unterstützen, wenn und wo dies als relevant erachtet wird.

Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung werden anhand eines Fragebogens als Teil der Due Diligence vor jeder Investition des Fonds bewertet. Zu diesen Verfahrensweisen gehören insbesondere solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung der Mitarbeiter und die Einhaltung der Steuervorschriften in den Portfoliounternehmen. Darüber hinaus wird der Fonds die Verfahrensweisen guter Unternehmensführung in seinen Portfoliounternehmen während der Haltedauer regelmäßig überprüfen. Wenn der Fonds von schwerwiegenden Governance-Problemen erfährt, wird er diese untersuchen und mit den Portfoliounternehmen an einer angemessenen Lösung arbeiten.

Aufteilung der Investitionen

Der Fonds investiert in vollem Einklang mit seiner Anlagestrategie und seinen Anlagebeschränkungen, d. h. er wird nur Investitionen tätigen, die mit seinen ökologischen oder sozialen Merkmalen (d. h. seinen Investitionsausschlüssen und ESG-Kriterien) in Einklang stehen. Der Fonds tätigt keine nachhaltigen Investitionen im Sinne von Art. 2 Nr. 17 der SFDR oder ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 3 der EU-Taxonomie und beabsichtigt auch nicht, solche zu tätigen; daher wird kein Teil seiner Investitionen mit der EU-Taxonomie konform sein.

Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale

Der Fonds hat ein erhöhtes Bewusstsein für die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Risikomanagement und damit auf das Wertpotenzial der Investitionen. Zur Überwachung der vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale (d.h. seiner Investitionsausschlüsse und ESG-Kriterien) hält der Fonds in regelmäßigen Abständen Rücksprache mit den Portfoliounternehmen und führt weitergehende Prüfungen durch, um potenzielle Probleme in Bezug auf diese Merkmale zu ermitteln. Darüber hinaus erhält der Fonds von seinen Portfoliounternehmen weitere Informationen in jährlichen Berichten. Entsprechend überwacht der Fonds laufend die Einhaltung seiner ökologischen oder sozialen Merkmale (d. h. seiner Investitionsausschlüsse und ESG-Kriterien). Externe Überwachungsmechanismen sind nicht vorgesehen.

Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Derzeit führt der Fonds qualitative Bewertungen in Bezug auf seine ökologischen oder sozialen Merkmale (d. h. seine Investitionsausschlüsse und ESG-Kriterien) durch.

Eine erste Bewertung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale führt der Fonds im Rahmen seiner Due Diligence durch, indem er seinen (potenziellen) Portfoliounternehmen einen Fragebogen übermittelt. Zugleich werden die einzelnen ESG-Kriterien identifiziert und bewertet. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer solchen Bewertung stellt der Fonds vor der Investition fest, ob die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt sind. Diese Bewertung dient während der Haltedauer als Grundlage für die Messung und Überwachung, ob diese Merkmale auch kontinuierlich erfüllt werden.

Datenquellen und -verarbeitung

Um jedes der vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale (d. h. seine Investitionsausschlüsse und ESG-Kriterien) zu erreichen, wird von den (potenziellen) Portfoliounternehmen im Rahmen der vor jeder Investition durchgeführten Due Diligence ein Fragebogen ausgefüllt. Darüber hinaus stellen die Portfoliounternehmen dem Fonds während der Haltedauer jährliche Berichte zu Überwachungszwecken zur Verfügung. Der Fonds stützt sich außerdem auf öffentlich zugängliche Informationen, um die Einhaltung der Investitionsausschlüsse und ESG-Kriterien kontinuierlich zu überprüfen. Die meisten Daten werden daher von den (potenziellen) Portfoliounternehmen eingeholt, und etwa 20 % der relevanten Daten werden geschätzt oder durch öffentlich verfügbare Informationen ergänzt. Eine interne oder externe Überprüfung oder Verifizierung der erhaltenen Informationen erfolgt nur bei Verdacht auf Fehldarstellungen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die im Rahmen der Due Diligence über den Fragebogen bei den (potenziellen) Portfoliounternehmen erhobenen Informationen werden nur bei Verdacht auf Fehldarstellungen intern oder extern überprüft. Es kann daher nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in bestimmten Fällen falsche Angaben unentdeckt bleiben. Allerdings werden die Selbstauskünfte der Portfoliounternehmen durch Garantien in den Beteiligungsverträgen abgesichert. Da die Investitionen des Fonds für einen Zeitraum von mehreren Jahren getätigt werden, möchte der Fonds eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu seinen Portfoliounternehmen aufbauen und pflegen, um die Einhaltung der vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale (d. h. seiner Investitionsausschlüsse und ESG-Kriterien) sicherzustellen. Weitere Beschränkungen, insbesondere im Hinblick auf die Genauigkeit der Daten und die Zuverlässigkeit der verwendeten Datenquellen, sind derzeit nicht abzusehen.

Sorgfaltspflicht

Eine erste Bewertung, wie sich eine Investition zu den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen (d. h. seinen Investitionsausschlüssen und ESG-Kriterien) verhält, erfolgt im Rahmen der Due Diligence anhand eines Fragebogens und, sofern aufgrund des inhärenten ESG-Risikos eines Portfoliounternehmens erforderlich, durch eine weitergehende Prüfung. In der Regel werden von den Portfoliounternehmen rein qualitative Aussagen mit ökologischem oder sozialem Bezug oder mit Bezug zu den Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung abgefragt und bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt. Eine interne oder externe Überprüfung oder Verifizierung der erhaltenen Informationen erfolgt nur bei Verdacht auf Fehldarstellungen.

Mitwirkungspolitik

Die Mitwirkungspolitik ist Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie des Fonds. Der Fonds beabsichtigt, beim ESG-Management seiner Portfoliounternehmen mitzuwirken, z. B. durch die Festlegung von ESG-Zielen und die Einführung von Management-Incentivierungen.

Bestimmter Referenzwert

Es wurde kein Index als Referenzwert für die mit dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale festgelegt.